Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)
- Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)
steuerlich zulässige Form der außerplanmäßigen Abschreibung (§ 7 I 6 EStG), vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut ist in seiner Nutzungsfähigkeit beeinträchtigt. Das steuerliche Wahlrecht zur Vornahme einer AfaA wird wegen des ⇡ Maßgeblichkeitprinzips für Kaufleute zu einer Pflicht. Wenn der Grund der AfaA wieder entfällt, ist eine Zuschreibung vorzunehmen. AfaA ergänzt die normale ⇡ Absetzung für Abnutzung (AfA).
Lexikon der Economics.
2013.
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